„Die Panikmache war glücklicherweise unbegründet und unberechtigt." – Yvonne Bachmann im Interview - LEAP/
, Oliver Engelbrecht

„Die Panikmache war glücklicherweise unbegründet und unberechtigt.“ – Yvonne Bachmann im Interview

Im Interview spricht Yvonne Bachmann vom Händlerbund über die wichtigsten rechtlichen Änderungen der letzten Jahre und ihre Auswirkungen.

by Oliver Engelbrecht
Reading time: 11 minutes

Über Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann ist studierte Juristin, die es damals nicht auf dem klassischen Wege in eine Kanzlei verschlagen hat. Seit 13 Jahren ist sie beim Händlerbund, Europas größtem E-Commerce-Verband, und schätzt die tägliche Abwechslung der Branche. Mit Leib und Seele arbeitet sie im IT- und E-Commerce-Recht.

Hi Yvonne, Willkommen bei LEAP/! Du bist im IT-Recht tätig und hast selbst gesagt, dass sich stetig wahnsinnig viel ändert. Ein Großteil deiner Arbeit besteht darin, Up to date zu bleiben. Was sind für dich die bisher größten Veränderungen gewesen?

Du denkst bestimmt an den Datenschutz. Das ist in meinen Augen jedoch gar nicht die größte Änderung gewesen, dazu aber gleich mehr.

  • Die größten Anpassungen kamen 2012 und 2013. Gerade als ich angefangen habe, wurden die sogenannte Button-Lösung und die Verbraucherrechte-Richtlinie eingeführt. Das sagt neuen Händlern oder Websitebetreibern vielleicht nicht so viel. Aber hier ergaben sich komplett neue Info-Pflichten, z. B. in den AGB und ein komplett neues Widerrufsrecht.
  • Die jüngste Änderung ist das neue Wettbewerbsrecht. Es soll endlich die Abmahnungen, die oft als schlichte Gelddruckmaschine ausgenutzt werden, stoppen. Das bringt hoffentlich einige Veränderungen mit sich, die sich allerdings erst längerfristig aufzeigen werden.
  • Der dritte große Wandel kam schließlich am 25. Mai 2018. Wir feiern mittlerweile schon den dritten Geburtstag der DSGVO, der “neuen” Datenschutz-Regelungen. Mit der Verordnung wurde einiges verschärft. Die Bußgelder wurden zum Beispiel massiv angehoben. Das, was angepasst wurde, hat uns Juristen viele Jahre lang graue Haare und schlaflose Nächte beschert. Mithilfe großer DSGVO-Marketing-Kampagnen sollte hier jetzt verstärkt sensibilisiert werden. Doch auch als die DSGVO 2018 an den Start ging, wussten wir nicht, was genau sie mit sich bringt. Wir standen noch immer mit leeren Händen da. Es gab keine Regierungserklärungen, keine Handlungsanweisungen. Alles, was wir hatten, waren sperrige und abstrakte Gesetzestexte. Wie soll das nun in der Praxis aussehen?

Auf die DSGVO kommen wir später noch einmal zurück. Die Verbraucherrechte-Richtlinie und das Widerrufsrecht finde ich erstmal spannender – gerade was den Wettbewerb betrifft. Ich denke, dass viele einen Onlineshop eröffnen, ohne sich im Voraus genauer damit zu beschäftigen. Hier muss man also wahnsinnige Aufklärungsarbeit leisten, oder?

Ja, da gebe ich dir recht! Ich habe gerade gestern an einer Veranstaltung für stationäre Händler teilgenommen, die den Sprung in das E-Commerce-Business wagen möchten. Die größten Ängste drehen sich dabei um das Geld oder die Technik. Aber für das Thema Wettbewerbsrecht wird nicht sensibilisiert, da es für den stationären Handel selbst nicht relevant ist. Hier kommt kein Abmahner vorbei und schaut, ob die Preise am Regal richtig gesetzt sind oder die Ware im Schaufenster korrekt angepriesen wird. Das virtuelle Schaufenster im E-Commerce ist allerdings wie ein Präsentierteller, der 24/7 strahlen muss. Allein das Marketing ist hier komplett anders. Ganz zu schweigen von der CEO-Ebene. Jede Werbeaussage im Online-Shop muss doppelt gecheckt werden. Das ist eine der Mammutaufgaben, mit der wir täglich in der Shop-Tiefenprüfung konfrontiert werden.

Abmahnungen sind wirklich ein großes Thema. Mittlerweile gibt es Kanzleien, die nichts anderes mehr machen, als abzumahnen. Meiner Meinung nach ist das ein fragwürdiges Geschäftsmodell. Wie siehst du das als Branchenkollegin?

Absolut richtig. Für die Anwälte ist es ein lukratives Geschäft. Die Streitwerte sind ein Traum. Aber ich muss auch sagen, dass ich prinzipiell nicht gegen Abmahnungen bin. Sie sind wichtig und richtig, sollen den fairen Wettbewerb sicherstellen, garantieren oder wiederherstellen. Wenn zum Beispiel jemand unlautere Maßnahmen wie eine fremde Marke dafür verwendet, um an ein besseres Google-Ranking zu kommen, darf das nicht durchgehen. Das Gleiche gilt, wenn jemand Bilder einer fremden Website klaut. Entweder man fragt diese vorher an, bezahlt dafür oder lässt es bleiben.

Aber wie du schon sagst: Das Geschäftsmodell dahinter ist einfach. Nehmen wir mal an, jemand integriert fälschlicherweise versicherten Versand und hat kurz darauf eine 1000-Euro-Anwaltsrechnung auf dem Tisch zu liegen so sollte das nicht sein. Allerdings wurde der versicherte Versand als Werbeaussage auch mit dem neuen Wettbewerbsrecht nicht eingeschränkt. Damit kann sie ganz normal abgemahnt werden. Vielleicht wurde der Versand hier übersehen oder neben den Kennzeichnungs- und Informationspflichten einfach vernachlässigt. Das ist ärgerlich und sollte bei der nächsten Gesetzesänderung berücksichtigt werden.

Viele Unternehmer kennen die kompletten Rechte wahrscheinlich gar nicht. Wie hast du damals die Berichterstattungen über die DSGVO wahrgenommen? 2018 kam das Gefühl auf, dass die Welt zusammenbricht. Ganze Konferenzen haben sich nur um die DSGVO gedreht. Aus allen möglichen Ecken kamen unglaublich viele Meinungsbeiträge. Allerdings waren es in den seltensten Fällen substanzielle Beiträge. Wie du vorhin schon gesagt hast: Eigentlich wusste niemand, was genau passieren wird. 

Das habe ich genau so wahrgenommen. Dieser Wandel war ein kleiner Goldesel für die Branche und diejenigen, die behaupteten: “Nur bei uns bekommen Sie eine DSGVO-konforme Datenschutz-Erklärung.” Letztendlich waren kaum Aussagen wirklich verlässlich. Als Händlerbund haben wir versucht, cool zu bleiben, und den Händlern die Angst zu nehmen. Drei Jahre später sehen wir, die Welt steht noch. Zumindest was die DSGVO angeht.

Im Übrigen war es mit der Verbraucherrechte-Richtlinie genauso. Sie musste von dem einen auf den anderen Tag umgesetzt werden und keiner wusste genau, was nun passieren wird, wenn der Shop um 00:00 Uhr nicht überarbeitet ist. Letztendlich ist nichts passiert.

Von daher war die Panikmache, wie du und ich sie empfunden haben, glücklicherweise unbegründet und unberechtigt.

Was würdest du denn sagen, waren die zwei oder drei größten Veränderungen, die mit der DSGVO kamen?

Die Bußgelder, die wir jetzt stetig im Hinterkopf haben, und die Datenschutz-Erklärungen. Hier wurden die Informationspflichten für Händler drastisch erweitert. Das betraf u. a.  das Tracking, wo nun beispielsweise eine Rechtsgrundlage eingefügt werden musste. Wir mussten nun definieren, wer, wie und wo welche Daten erhalten könne.

Ein weiterer aufwendiger Punkt waren die Auftragsverarbeitungsverträge, wo die Verträge mit Google und Analytics das wohl präsenteste Beispiel waren. Viele Händler mussten mit der DSGVO zum ersten Mal mit einer Bestandsaufnahme beginnen. Vielen war unklar, mit wem überhaupt Daten ausgetauscht und Verträge abgeschlossen werden mussten. Mit dem Steuerberater? Oder dem Tracking-Tool? Hier waren zum ersten Mal die Unternehmen selbst betroffen und mussten sich mit der Datenschutz-Erklärung auseinandersetzen. Unsere Aufgabe beim Händlerbund war es, dafür zu sensibilisieren. 

Letztendlich kamen noch die Cookies. Cookies überall. Doch bis heute weiß niemand so genau, was es damit eigentlich auf sich hat. Von daher kann ich hier weniger von einer großen Veränderung reden. Die kommt erst noch.

Diese letzten Änderungen sind beide auf Händlerseite. Was hat sich für dich als Endverbraucher verändert? Kommt nun das Gefühl auf, dass mit sensiblen Daten sicherer umgegangen wird? Oder man als Endverbraucher besser beraten wird? Denn wenn man mal ganz ehrlich ist, liest sich doch kein Mensch die komplette Datenschutz-Erklärung vor dem finalen Kauf durch, oder?

Ja, ich lese die Erklärung auch nicht, obwohl ich sie sogar verstehen würde (lacht). Ich denke, dass sich die Verbraucher genauso wenig verstanden fühlen wie vorher. Man nimmt das Thema nun bewusster wahr, aber letztendlich ist man davon nur genervt. Du bist 2018 bestimmt auch zum Arzt gegangen, musstest Dutzende Formulare oder Einverständniserklärungen ausfüllen, um letztlich mit Namen aufgerufen zu werden … Die Meldungen über Datenschutzverstöße nehmen allerdings nicht ab. Im Gegenteil: Es kommen immer wieder neue Schreckensmeldungen hinzu und wir erfahren, welches Unternehmen gehackt und welches Schindluder mit sensiblen Daten getrieben hat. 

Das ist genauso wie mit den Cookie-Bannern. Das Ziel war es, verschiedene Einwilligungsmöglichkeiten zu schaffen, sodass man selbst entscheiden kann, ob persönliche Daten getrackt werden dürfen oder nicht … An der richtigen Umsetzung hapert es jedoch noch, denn wer befasst sich wirklich mit den Cookie-Bannern und wer klickt sie genervt weg?

Ich bekomme die DSGVO besonders dann mit, wenn jemand durch übereifrigen Gehorsam über das Ziel hinaus schießt.

Ja, als Privatperson nimmt man den Datenschutz nochmal ganz anders wahr. Letztendlich ist es bei der DSGVO das gleiche wie bei der Verbraucherrechte-Richtlinie. Es kamen Dutzende Informationspflichten hinzu. Aber wer kennt sich als Unternehmen oder Privatperson schon mit den einzelnen Rechten des Widerrufs genau aus? Als Juristin schaue ich da hin und wieder drüber und suche nach versteckten Rücksendekosten. Doch letztlich wurde sogar die kommentarlose Rücksendung abgeschafft. In der Theorie klingt die Datenschutz-Erklärung für Händler toll, in der Praxis bewirkt sie allerdings genau das Gegenteil.

Das ergibt Sinn. Wir sind jetzt schon fast am Ende unseres Interviews angekommen. Was empfiehlst du Händlern, Maklern und Privatpersonen, die sich über ihre digitalen Rechte aufklären möchten? Und was hältst du von Tools, die Texte von Datenschutz-Erklärungen automatisch generieren? Sowas wie Avalex oder E-Recht24.

Lass mich die zweite Frage zuerst beantworten. Solche Tools finde ich prinzipiell absolut okay, besonders dann, wenn man gerade damit beginnt, sich mit dem Datenschutz intensiver auseinanderzusetzen. Als stationärer Handel kann ich mir zum Beispiel ein schnelles Impressum für den ersten Instagram-Account bauen. Man muss nicht zum Anwalt eilen und 1.000 Euro auf den Tisch legen oder sich an irgendeine Mitgliedschaft binden. Man muss allerdings auch bedenken, dass diese Tool(-anbieter) nicht haften, wenn etwas nicht läuft wie erhofft. Für sie ist es dann ein Leichtes zu sagen: “Da haben Sie etwas falsch eingestellt oder etwas Falsches eingegeben.” oder “Sie haben hier eine Lücke gelassen.” Es können 1.000 Sachen passieren. Letztlich kann das Tool nur mit den Daten arbeiten, die wir ihm geben.

Der zweite Knackpunkt ist, dass solche Tools im Zweifel keinen kostenlosen Update-Service haben. Man sagt immer: Was nichts kostet, taugt nichts. Das muss nicht sein. Für den Anfang finde ich solche automatischen Texterstellungen absolut okay. Lange Texte wie die AGB sollten auf lange Sicht gesehen dennoch von jemandem professionell erstellt werden. Nur so können die Texte regelmäßig gepflegt werden und wir müssen nicht täglich um Abmahnungen bangen. Manchmal sind es Klauseln, in denen nur ein einziges Wort angepasst werden muss. Und wenn ich dennoch eine Abmahnung erhalte, habe ich einen Verantwortlichen, bei dem ich direkt nachfragen kann, was schiefgelaufen ist.

Wenn man also auf lange Zeit ein tolles Gesamtpaket haben möchte, ist es schlau, hier ein wenig Geld zu investieren. Das muss nicht der Haus- und Hofanwalt sein, der pro AGB-Erstellung 1.500 Euro verlangt. Vielleicht gibt es Verbände oder Vereine, die einem hier günstiger zur Seite stehen. 

Ansonsten sind die Datenschützer der Bundesländer sehr gut informiert, was unterschiedliche Sicherheitslücken oder -bedenken angeht. Was IT- oder Cyber-Sicherheit betrifft, kann man zum Beispiel bei der Landesbeauftragten für Datenschutz in Hamburg oder dem Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik, also dem BSI, vorbeischauen. Des Weiteren kann man schlichtweg die aktuelle Presse verfolgen. Dann bekommt man selbst ein Gefühl dafür, welche Themen aktuell sind und wo ggf. Schwachstellen liegen. Man erfährt, was zum Beispiel in der Rechtsprechung passiert. Oder wo es wieder ein neues Urteil gibt. So entwickelt man bald selbst ein Gespür dafür, wann man handeln sollte.

Du gibst mir genau das Stichwort, das ich für meine letzte Frage brauche. Ich möchte dich nämlich fragen: Was erwartet uns als Nächstes? Eine Zeit lang war zum Beispiel die ePrivacy ein großes Thema, um das es jetzt sehr ruhig geworden ist. Was denkst du, sind die nächsten größeren Schritte, die man als Websitebetreiber auf dem Schirm haben sollte?

Ja, mit der ePrivacy sind wir mittlerweile im vierzehnten Entwurf. Da das schon vor drei Jahren versprochen und vor ca. 20 Jahren in den ersten Zügen umgesetzt werden sollte, können wir das erstmal ad acta legen. Für den stationären Handel wird die ePrivacy eh weniger relevant sein.

Die Grenzüberschreiter, die wir ja mittlerweile fast alle sind, sollten die Augen offen behalten. Hier kommt am 1. Juli 2021 ein großes Umsatzsteuerpaket auf Händler zu. Kleinunternehmen müssen zum Beispiel eine Umsatzsteuer-ID beantragen und es gibt eine komplette Überarbeitung der Versteuerung bei einem Auslandsversand. Hier hat der Händlerbund aber bereits alle Detailfragen mit seinem Steuerexperten Taxdoo aufgearbeitet und stellt sie kostenlos zur Verfügung.

Zum Stichwort Verbraucher: Hier wird es wahrscheinlich Ende 2021, spätestens 2022 ein neues Verbraucher-Recht geben. Ein überarbeitetes Widerrufsrecht wird eingeführt. Auch soll es neue Regelungen für längere Verträge geben. Du hast vielleicht schon von den Mobilfunk-Verträgen gehört, die keine so lange Laufzeit mehr haben dürfen. Damit wird es für den Verbraucher bessere Kündigungsmöglichkeiten geben. Das könnte sich in gewisser Hinsicht auch auf den Onlinehandel auswirken. Hier ist aber noch nichts beschlossen oder absehbar.

Wunderbar. Uns wird es also nicht langweilig. Vielen Dank für einen sehr aufschlussreichen Einblick in deine Arbeit, Yvonne.

This post was written by

Oliver Engelbrecht

Ich bin bei LEAP/ für Marketing & Communications zuständig und verantworte damit die Lead-Generierung und das Branding der Agentur. Zudem leite ich unser LEAP/ Magazin als Chefredakteur. Zuvor habe ich das SEO-Portal aufgebaut und geleitet.