„Man sollte den Einfluss der Gerichte nicht vergessen“ – Niklas Plutte im Interview - LEAP/
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„Man sollte den Einfluss der Gerichte nicht vergessen“ – Niklas Plutte im Interview

Digital-Anwalt Niklas Plutte spricht im Interview über die DSGVO, den Einfluss des EuGH und die technischen Möglichkeiten für rechtssichere Websites.

by Oliver Engelbrecht
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Über Niklas Plutte

Niklas Plutte ist seit 2009 als Rechtsanwalt tätig und berät mit seinem Team Unternehmen rund um onlinerechtliche Themen, z. B. im IT-Recht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder Datenschutzrecht. Zudem betreibt er das Tool avalex.

Hallo, Niklas und willkommen bei LEAP/. Du hast dir ja ein sehr spannendes Fachgebiet ausgesucht. Wie kam es, dass du dich zu dieser Spezialisierung entschlossen hast. Und gab es Alternativen?

Zum Onlinerecht bin ich zufällig gekommen, weil es in meiner ersten Kanzlei eine große Rolle gespielt hat. Mir hat in die Karten gespielt, dass ich ein Computerkind bin, weil ich dadurch keine Berührungsängste mit IT-Technik hatte. Über alternative Fachgebiete habe ich nur zu Beginn kurz nachgedacht. Da bot sich eine Chance, bei in Genf als Assistent des deutschen Vertreters im UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu arbeiten. Im Nachhinein bin ich froh, dass ich diesen Weg nicht weiter verfolgt habe. Die Entscheidungsprozesse bei der UN dauern lang. In meinem Bereich geht es dagegen häufig sehr schnell, bis man Ergebnisse sieht. Das liegt mir mehr.

Da hilft es dann auch, dass du mittlerweile auch schon sehr lange selbstständig bist: Was sind für dich die größten Vorteile deines eigenen Unternehmens und kannst du dir vorstellen, in Zukunft einmal nicht mehr dein eigener Chef zu sein? Sei es durch einen Zusammenschluss oder durch ein Angestelltenverhältnis?

Ganz spannende Fragen. Wenn es wirtschaftlich gut läuft, ist die Selbständigkeit toll. In schlechteren Zeiten habe ich mir durchaus die Sicherheit eines Anstellungsverhältnisses gewünscht. Das ist allerdings gefühlt eine Ewigkeit her. Mit unserem Online-Recht haben wir schon lange mehr Anfragen als wir abdecken können. Ich kann mir in diesem Sinne nicht vorstellen, nicht mehr mein eigener Chef zu sein. Den Zusammenschluss mit anderen Anwälten kann ich mir schon vorstellen, wenn es menschlich passt und man eine gemeinsame Vision entwickelt. Ein bisschen ist es wohl wie in der Ehe.

Es müsste also erstmal der oder die Richtige um die Ecke kommen. Du hast ja in deiner Eigenschaft als Anwalt die Entwicklung der digitalen Welt hautnah mitbekommen. Was waren für dich (aus rechtlicher Sicht) die größten Einschnitte bzw. Umwälzungen?

Die größte gesetzliche Veränderung der letzten Jahre ist für mich die DSGVO. Wenn die E-Privacy Verordnung kommt, wird es voraussichtlich noch einmal einen Aufschrei geben, aber das ist Zukunftsmusik.

Blickt man auf die letzten Jahre zurück, sollte man vor allem den Einfluss der Gerichte nicht vergessen. Speziell was der Europäische Gerichtshof aus dem Hut gezaubert hat, hat die rechtlichen Rahmenbedingungen intensiv verändert. Man denke an das vom EuGH geschaffene Recht auf Vergessenwerden, die Möglichkeit zur Sperrung ganzer Websites wie im Fall von kino.to oder ganz aktuell das Urteil zur Mitverantwortung von Fanpage Betreibern bei Facebook. Systematisch lassen sich die Entscheidungen des EuGH nicht immer sauber einordnen. Das erschwert leider die anwaltliche Beratung. Themen wie der Begriff der „öffentlichen Zugänglichmachung“ im Internet sind mittlerweile so verworren, dass ich in einigen Fällen als Anwalt nicht mehr verlässlich abschätzen konnte, ob zur Prüfung vorgelegte Geschäftsmodelle unserer Mandanten zulässig waren oder nicht. Aus Gesprächen weiß ich, dass es vielen Kollegen in der Beratung nicht anders geht. Für Mandanten bedeutet es, dass sie in solchen Situationen entscheiden müssen, ob sie das Business trotz des Risikos wie geplant, mit Änderungen oder gar nicht starten wollen.

Das ist sicher auch für dich nicht einfach. Aber trotz allem merkt man dir die Begeisterung für deine Themen immer wieder an. Nicht zuletzt in deinem Podcast mit Felix Beilharz. Wie kam es dazu, dass ihr ein solches Projekt gestartet habt und was ist dabei euer Anspruch an euch selbst?

Felix und ich haben uns vor einigen Jahren in Köln beim SEO Day kennengelernt. Es gibt ja solche Leute, mit denen man auf Anhieb gut auskommt, wo es einfach passt. So war und ist das bei uns. Felix hat mich dann irgendwann gefragt, ob ich Lust hätte, in seinem Podcast aktuelle rechtliche Fragen im Bereich Social Media Marketing zu beantworten. Mittlerweile haben wir bei diversen IHK Veranstaltungen in ganz Deutschland gemeinsame Vorträge gehalten. Ich war auch mehrfach als Speaker auf seiner hashtag.business Konferenz in Köln – nur dieses Jahr leider nicht wegen einer Erkrankung.

Unser Anspruch war stets, den Leuten auf normalverständliche Weise im Umgang mit Social Media Marketing zu helfen. Felix bringt immer irgendwelche neuen Tipps und Beispiele für frisches Social Media Marketing als Inspirationsquelle mit. Und ich habe die rechtliche Seite gecovert, sei es zum Posten von Fotos, Schalten von Werbung oder der Impressumspflicht. Vor dem Internetzeitalter waren das Spezialthemen. Heute können es sich selbst Kleinunternehmer nicht leisten, im Internetrecht blank zu sein. Entsprechend bilden sich nach den Veranstaltungen jedes Mal lange Schlangen, weil alle die Möglichkeit nutzen wollen, mich kostenlos mit ihrem Sonderproblem zu löchern.

Der Podcast ist ja auch bei weitem nicht dein einziges Projekt. Rechtzeitig zur DSGVO hast du gemeinsam mit deinem Kollegen Gero Wilke den Dienst avalex gestartet. Wie seid ihr darauf gekommen und welche Ziele verfolgt ihr damit?

Mitte 2017 habe ich mich zum ersten Mal intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Ursprünglich war der Plan, ähnlich zu den Generatoren auf meiner Kanzleiwebsite für Impressum und Widerrufsbelehrung nun auch einen Datenschutz-Generator anzubieten, den die Leute kostenlos gegen Backlinkpflicht nutzen dürfen. Anfangs nur als Gag geplant, wollte ich den Datenschutz Generator mit einem Scanner starten lassen, mit dem man die eigene Website auf Webservices wie Google Analytics oder den Facebook Pixel checken lassen kann. Der Scanner wurde über die Monate ziemlich gut. Als dann die Idee aufkam, den Datenschutztext nicht per Copy & Paste zur Verfügung zu stellen, sondern als Plugin, das den Rechtstext automatisch aktuell hält, wurde daraus ein Business. Ich konnte dann Gero Wilke als Partner für avalex gewinnen. Obwohl ich Anwalt bin, ist es Gero, der bei uns den rechtlichen Bereich verantwortet.

Wie kann ich mir die Technik und die Arbeitsweisen hinter dem Tool vorstellen? Vor allem das fortlaufende Aktualisieren geht ja sicher nicht komplett automatisch oder?

Unser kostenlos nutzbarer URL-Scanner überprüft Websites auf Basis sog. regulärer Ausdrücke. Du kannst es dir vorstellen wie eine Datenbank voller Muster, die laufend verfeinert und erweitert wird. Gegenwärtig haben wir bereits über 300 Webdienste in unserer Datenbank, bald knacken wir die 400er Marke. Perfektion wird der Scanner wohl nie erreichen, weil es weltweit tausende Webdienste gibt und jeden Tag neue hinzu kommen. Wir erreichen aber ziemlich gute Ergebnisse.

Wer sich entscheidet, eine avalex Datenschutzerklärung bei uns zu kaufen, muss nach dem Checkout einige Fragen in seinem Kundenkonto beantworten. Daraus generieren wir dann für die jeweilige Website eine individuelle Datenschutzerklärung.

Eingebunden wird die avalex Datenschutzerklärung über ein Plugin. Wir unterstützen diverse Content-Management-Systeme wie WordPress, TYPO3, Contao, aber auch Shopsysteme wie Shopware, Shopify oder Magento.

Nachdem das Plugin installiert ist, halten wir die Datenschutzerklärung dauerhaft automatisch auf dem neuesten Stand. Jeden Tag prüfen wir viermal, ob eine neue Version des Datenschutztextes verfügbar ist und spielen sie ggf. auf der Datenschutz-Seite des Kunden ein. Fertig.

Plant ihr denn, mit dem Tool noch weiter zu expandieren und weitere Services anzubieten? Zum Beispiel ein Impressum?

Ja. Die bereits vorhandene Technik lässt sich im Prinzip ohne großen Aufwand auch für andere Rechtstexte auf Websites einsetzen. Das betrifft nicht nur das Impressum, sondern auch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder die Widerrufsbelehrung. Wir wollen avalex auch sobald wie möglich in weiteren Sprachen anbieten. Im Moment sehen wir zum Beispiel einen Bedarf für englischsprachige Datenschutzerklärungen.

Fraglos, das würde sicher gut ankommen. Zum Abschluss würde mich noch deine Einschätzung in zweierlei Hinsicht interessieren. Zum einen haben sich in den Wochen vor der DSGVO viele Menschen beschwert, dass einige Anwälte unnötig Panik verbreiten, um ihre Dienstleistungen zu verkaufen. Wie schätzt du die Szene der deutschen Digitalanwälte in dieser Hinsicht ein?

Ich weiß nicht, ob ich diese Frage vernünftig beantworten kann, weil ich selbst zu den Digitalanwälten gehöre. Sagen wir es so: Wenn Anwälte im Netz über rechtliche Änderungen oder Herausforderungen berichten, ist das auch Werbung für die eigenen Leistungen. Darin liegt erst einmal nichts anrüchiges. Solange die Werbung sachlich bleibt, gibt es ja kein Werbeverbot für Anwälte mehr.

Im Fall der DSGVO hat meiner Wahrnehmung nach die Fülle an Änderungen bei vielen Menschen zu Panik geführt, weil sie sich überfordert gefühlt haben. Das liegt aber nicht an den Digitalanwälten, sondern der neuen Materie, bei der viele Details noch ungeklärt sind und drastische Strafen drohen – so steht es nun mal im Gesetz. Ob und in welchem Umfang tatsächlich behördliche Bußgelder und Abmahnungen wegen DSGVO-Verstößen ausgesprochen werden, war vor dem 25. Mai 2018 nicht klar. Das darf man nicht vergessen. Im Nachhinein betrachtet ist es – zumindest bis jetzt – vergleichsweise ruhig geblieben. Ich halte es aber durchaus für möglich, dass sich das noch verschärft. Nur weil am 25. Mai keine Abmahnwelle durchs Land gerollt ist, heißt das jedenfalls nicht, dass sich die DSGVO erledigt hätte.

Zum zweiten wüsste ich gerne, wie du die deutsche Online-Marketing-Szene im Ganzen hinsichtlich ihrer Rechtssicherheit einschätzt? Haben sich vor allem im Vergleich zu früher Dinge wie das Impressum verbessert oder siehst du noch Nachholbedarf?

Ich habe den Eindruck, dass sich die Online-Marketing-Szene daran gewöhnt hat, dass man bei allen Maßnahmen von der eigenen Website bis zur Schaltung von Ads für Kunden das Thema Recht im Hinterkopf behalten muss.

Websites von OM-Verantwortlichen ohne Impressum habe ich länger nicht mehr gesehen. Nachholbedarf sehe ich vor allem bei Webagenturen, die keine vernünftigen Verträge mit ihren Kunden haben, da ist viel Kraut und Rüben. Irreführende Werbebehauptungen sind auch immer wieder anzutreffen. Nachdem von Anwälten wie mir jahrelang auf die Abmahngefahr bei Schleichwerbung (speziell von Influencern) hingewiesen worden war, gibt es dazu ganz aktuell eine Reihe von gerichtlichen Entscheidungen in Bezug auf Instagram.

Das ist ja nochmal ein riesiges Thema (und würde ein eigenes Interview füllen). Das behandeln wir dann beim nächsten Mal. Vielen Dank für deine spannenden Antworten!

This post was written by

Oliver Engelbrecht

Ich bin bei LEAP/ für Marketing & Communications zuständig und verantworte damit die Lead-Generierung und das Branding der Agentur. Zudem leite ich unser LEAP/ Magazin als Chefredakteur. Zuvor habe ich das SEO-Portal aufgebaut und geleitet.